Zur Sache:

Rechtsgrundlage der Rettungsgasse, Auszug aus der StVO

I. Allgemeine
    Verkehrsregeln

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Die Rettungsgasse

wird auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung immer zwischen dem äußerst linken und der nächst folgenden Fahrspur gebildet.

Abbildung zeigt wie auf zweispurigen Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet werden muß

 
 

 

Das gilt sowohl für zwei-, drei- als auch für vierspurige Straßen. Sogar innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrspuren ein Stau bildet.

Abbildung zeigt wie auf dreispurigen Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet werden muß

Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld  rechnen. Für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen, weil Sie keine ausreichende Gasse gebildet haben, haften Sie selber. Falls die Einsatzkräfte unnötig durch querstehende Fahrzeuge behindert werden, kann es unter Umständen zu einer Anzeige gegen den Fahrzeughalter wegen unterlassener Hilfeleistung kommen.

Die Rettungsgasse

wird zum Fahrweg für Rettungskräfte auf mehr-
spurigen Fahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, Rettungs-
gassen bei jedem Rückstau zu schaffen.

  • Bereits im Stau genügend Abstand halten, damit gegebenenfalls zur Seite ausgewichen werden kann

  • Reduzieren Sie die Lautstärke Ihres Autoradios, damit Sie akustische Warnsignale von Einsatzfahrzeugen rechtzeitig wahrnehmen.

  • In den Rück- sowie in die Seitenspiegel schauen und vorsichtig zur Seite fahren.

  • Bleiben Sie im Stau bei Ihrem Fahrzeug.

  • Gasse freihalten , auch nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist, folgen unter Umständen noch weitere Fahrzeuge.

  • Standspur grundsätzlich freihalten.